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Versicherte

Der Versicherungsschutz besteht
• ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand, Nationalität oder Einkommen.
• bei ständiger und bei vorübergehender Beschäftigung. Der Versicherungsschutz ist
  selbst dann gewährleistet, wenn der Betrieb vom Unternehmer noch nicht bei der
  Berufsgenossenschaft angemeldet wurde.
• oder wenn der Unternehmer keine Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung
  gezahlt hat.
Für Unternehmer besteht bei der Papiermacher-Berufsgenossenschaft die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.


 
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