| Versicherungsleistungen
- Verwaltungsverfahren |
Den Versicherungsschutz und die Leistungsansprüche klärt
die Papiermacher-Berufsgenossenschaft in Verwaltungsverfahren.
Hierzu braucht der Versicherte in der Regel keinen Antrag
zu stellen. Aufgrund von Unfallanzeigen bzw. Anzeigen auf
Verdacht einer Berufskrankheit, von Arztberichten oder aufgrund
sonstiger Mitteilungen wird die Papiermacher-Berufsgenossenschaft
"von Amts wegen" tätig.
Im Rahmen der Sachverhaltsermittlungen können z. B. Zeugen
zum Unfallhergang vernommen oder ärztliche Gutachten eingeholt
werden. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die
Berufsgenossenschaft meistens durch schriftlichen Bescheid.
Wir versuchen, das Verwaltungsverfahren zügig und ohne unnötigen
Aufwand durchzuführen.
Die Betroffenen werden in das Verfahren einbezogen; die
dabei erhobenen personenbezogenen Daten unterliegen den
Vorschriften des Sozialdatenschutzes. |