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Versicherungsleistungen - Versicherungsfälle

Arbeitsunfall
Arbeitnehmer sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle versichert. Das gilt auch für Tätigkeiten, die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise
• Instandhaltung von Arbeitsgeräten
• Betriebssport
• Betriebsausflüge und -feiern
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft durch eine Unfallanzeige gemeldet werden.

Wegeunfall
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden
• um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen
• bei Fahrgemeinschaften
• bei Umleitungen
• weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich ein Mitarbeiter durch die Arbeit zuzieht und die
• entweder in der Berufskrankheitenverordnung verzeichnet oder
• die nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind.
Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.


 
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