| Versicherungsleistungen
- Versicherungsfälle |
Arbeitsunfall
Arbeitnehmer sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und
Arbeitswegen gegen Unfälle versichert. Das gilt auch für
Tätigkeiten, die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen,
wie beispielsweise
Instandhaltung von Arbeitsgeräten
Betriebssport
Betriebsausflüge und -feiern
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von
mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen
Berufsgenossenschaft durch eine Unfallanzeige gemeldet
werden.
Wegeunfall
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg
zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch
Umwege, die zum Beispiel nötig werden
um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen
bei Fahrgemeinschaften
bei Umleitungen
weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg
schneller erreicht werden kann
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich ein Mitarbeiter
durch die Arbeit zuzieht und die
entweder in der Berufskrankheitenverordnung
verzeichnet oder
die nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch
den Beruf verursacht sind.
Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss der Berufsgenossenschaft
gemeldet werden.
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