| Seminar
- und Fahrtkosten |
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Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Seminarkosten
und die Vollpensionspauschale mit Unterkunft im Einzelzimmer
sowie die Fahrtkosten. Die Erstattung der Reisekosten
erfolgt bargeldlos, der Betrag wird im Nachgang von der
BG überwiesen. Das Mitgliedsunternehmen leistet für
die Seminardauer die Lohn- und Gehaltsfortzahlung.
Anreise mit dem eigenen PKW:
Bei Benutzung des privaten PKW werden pro Kilometer 0,30
Euro erstattet.
Bitte wirken Sie darauf hin, dass der direkte Weg gewählt
und bei Entsendung mehrerer Teilnehmer aus einem Betrieb
Fahrgemeinschaften gebildet werden.
Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung
der Umweltbelastung und tragen zur Einsparung von Reisekosten
bei. Umwege, die zur Bildung der Fahrgemeinschaft erforderlich
sind, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Wir erstatten die angefallenen Kosten für Hin- und Rückfahrt
mit der Deutschen Bahn und mit den Nachverkehrsmitteln
(Bus, Straßenbahn, etc.). Taxikosten übernehmen
wir nur, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung
stehen. Die Kosten für Taxifahrten sind zu belegen.
Angebot der Berufsgenossenschaft!
Die Berufsgenossenschaft bietet für die Bahnfahrer ein
kostengünstiges Reiseticket an. Bitte machen Sie davon
Gebrauch. Wenden Sie sich bei Bedarf spätestens 3 Wochen
vor Seminarbeginn an
Herr Bottländer
Tel. 06131/785-371
Fax: 06131/785-599
EMail: bottlaender@lpz-bg.de,
damit Ihnen der Fahrschein rechtzeitig zugesandt werden
kann. Eine Platzkartenreservierung durch die BG ist nicht
möglich.
Anreise mit dem Flugzeug:
Kosten für die An- und Abreise mit dem Flugzeug werden
in der Regel nicht erstattet. Wenn die Nutzung eines Flugzeuges
aber preiswerter oder gleich den Kosten von Bahn oder
PKW sind, sprechen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt mit
uns, da wir die Kostenübernahme vorab prüfen
und genehmigen müssen.
Vorabanreise:
Kosten für Vorabanreise werden ab ca. 500 km Entfernung
übernommen.
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