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Prävention - Sicherheitstechnischer Dienst

Der Sicherheitstechnische Dienst ist eine eigenständige Einrichtung der Papiermacher-Berufsgenossenschaft.
Der Sicherheitstechnische Dienst bietet kleinen und mittleren Unternehmen eine branchenorientierte Unterstützung und Beratung im Bereich des Arbeitsschutzes. Er unterstützt insbesondere z.B. bei
• der Unterhaltung, Ausführung und Planung von Betriebsanlagen
• der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren
   und Arbeitsstoffen
• der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln der Gestaltung der Arbeitsplätze,
  des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
• der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
• der Unterweisung und Schulung von Mitarbeitern
Die ihm vom Unternehmen übertragenden Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) werden individuell dargestellt und dokumentiert. Dadurch können betriebliche Kosten durch Reduzierung von Unfällen und Berufskrankheiten verringert werden.
Die Betreuung durch den Sicherheitstechnischen Dienst gewährleistet die Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte u. Fachkräfte für Arbeitssicherheit" BGV A2 vom 1. Januar 2006.

Seit 01.04.1998 besteht die gesetzliche Verpflichtung, daß jeder Arbeitnehmer sicherheitstechnisch betreut wird. Für Betriebe bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 1 der BGVA 2. Diese Betreuung besteht aus einer Grundbetreuung und / oder anlaßbezogenen Betreuung, die innerhalb von jeweils 3 Jahren durchzuführen ist. Beide Betreuungsarten können kombiniert werden. Festgeschriebene Einsatzzeiten gibt es heirbei nicht mehr. Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten sind die in Anlage 2 der BGV A2 festgelegten Einsatzzeiten zu erbringen.
Ein Unternehmen kann eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen oder sich einem überbetrieblichen Sicherheitstechnischen Dienst anschließen. Mitgliedsunternehmen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft, die bis zu 60 Versicherte beschäftigen, haben darüber hinaus alternativ die Möglichkeit, sich dem Sicherheitstechnischen Dienst der Papiermacher-Berufsgenossenschaft anzuschließen.
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Koordinator für den Sicherheitstechnischen Dienst zu Verfügung.

Ansprechpartner


 
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Verkehrssicherheit