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Prävention - Messtechnischer Dienst

Treten am Arbeitsplatz gefährliche Stoffe in der Luft auf oder besteht eine Exposition durch Lärm, ist nachzuprüfen, ob gesetzlich vorgegebene Grenzwerte eingehalten sind. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung kann sich der Unternehmer externer Dienste bedienen. Im Vorfeld berät Sie auch die Papiermacher-Berufsgenossenschaft, die für Überwachungsaufgaben einen eigenen Meßtechnischen Dienst unterhält.

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