| Mitgliedschaft
und Beitrag |
Jedes Unternehmen ist Mitglied der für seinen Gewerbezweig zuständigen Berufsgenossenschaft (BG). Die BG RCI, Branche Papierherstellung und Ausrüstung, ist die gesetzliche Unfallversicherung für bundesweit rund 350 Unternehmen der Papier- und Pappenherstellung, der Holzzellstofffabriken, der Holzschleifereien sowie der Faserplattenherstellung.
Die Berufsgenossenschaft legt ihre Aufwendungen am Ende des Geschäftsjahres auf die Mitglieder um. Erfolge der Unternehmen beim Gesundheitsschutz und der Unfallverhütung gehen zusätzlich in die Beitragsfeststellung ein: Wer weniger Unfälle und Berufskrankheiten verursacht, bekommt einen Beitragsnachlass; im umgekehrten Fall gibt es Zuschläge.
Anders als in den übrigen Zweigen der Sozialversicherung werden die Berufsgenossenschaften allein durch Arbeitgeberbeiträge finanziert. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt ganz ohne staatliche Zuschüsse aus.
Umfang der Versicherung
Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert. Der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand, Nationalität, Entgelt und auch ohne Rücksicht darauf, ob ein Betrieb die Beiträge zur Berufsgenossenschaft gezahlt hat oder nicht. Freiwillig versichern können sich auch Unternehmer und ihre im Unternehmen tätigen Ehegatten, wenn sie nicht schon durch Gesetz oder Satzung pflichtversichert sind.
Ansprechpartner
|