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Neuer Gefahrtarif 2007
Die Vertreterversammlung der Papiermacher-Berufsgenossenschaft
(PMBG) hat in ihrer Sitzung am 17.11.2006 einen neuen
Gefahrtarif beschlossen. Er ist ab dem Umlagejahr 2007
gültig.
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Gefahrtarif download
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Gefahrtarifstellen
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Gewerbszweige
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Gefahrklassen
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1
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Papier-,Pappen,- und Faserplattenfabriken
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10,0
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2
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nicht besetzt
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3
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Holzzellstofffabriken
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4,0
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4
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nicht besetzt
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5
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Holzschleifereien
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5,8
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6
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nicht besetzt
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7
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Kaufmännischer und verwaltender
Teil des Unternehmens
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1,2
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Die PMBG ist gesetzlich verpflichtet, alle sechs Jahre einen
neuen Gefahrtarif aufzustellen. Im Gefahrtarif werden die
der Berufsgenossenschaft zugehörigen Unternehmenszweige
in Gefahrtarifstellen mit den jeweiligen Gefahrklassen eingestuft.
Aufwendungen aus Arbeitsunfällen, Wegeunfällen
und Berufskrankheiten der letzten zehn Jahre werden erfasst
und den in dieser Zeit gezahlten Entgelten gegenübergestellt.
Unternehmenszweige mit einer größeren Anzahl
von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten erhalten
somit höhere Gefahrklassen, was sich - nach dem Verursacherprinzip
- auf die Beitragsberechnung auswirkt. Fortgeführt
wurde dabei das so genannte Eckwertsystem, in dem für
die größte Gefahrtarifstelle 1 die Eckwertgefahrklasse
10,0 festgeschrieben und die übrigen Gefahrklassen
rechnerisch hierzu ins Verhältnis gesetzt werden. Auf
diese Weise wird die größtmögliche Kontinuität
des Beitragsfußes erreicht. Der neue Gefahrtarif kommt
erstmals bei der Umlage 2007 zur Anwendung, d. h. in den
Beitragsbescheiden, die im Mai 2008 zugestellt werden. Bereits
im Verlauf des Jahres 2007 werden den Mitgliedsunternehmen
der Veranlagungsbescheid und ein Exemplar des Gefahrtarifs
übersandt.
Keine Ausnahmeregelung mehr
Die gesetzliche Grundlage, in Einzelfällen bei
abweichenden Betriebsverhältnissen die Gefahrklasse
herauf- oder herabzusetzen, ist entfallen. Bisher war
es möglich, in begründeten Ausnahmefällen
eine Gefahrklassenveränderung um bis zu 30% vorzunehmen.
Die entsprechende Bestimmung im Gefahrtarif (bisher Teil
II Nr. 2) musste demnach gestrichen werden. Maßgebend
sind zukünftig ausschließlich die errechneten
Gefahrklassen.
Zusammensetzung des Gefahrtarifs
Die Zusammensetzung der Gefahrtarifstellen des neuen
Gefahrtarifs ist gegenüber dem jetzigen Gefahrtarif
insoweit abgeändert, als die bisherigen Gefahrtarifstellen
1 (Papier- und Pappenfabriken) und 6 (Faserplattenfabriken)
zu einer neuen Gefahrtarifstelle 1 (Papier-, Pappen- und
Faserplattenfabriken) zusammengelegt wurden. Grund hierfür
ist, dass die Entgelte der Gefahrtarifstelle 6 im aktuellen
Beobachtungszeitraum gegenüber der Vorperiode deutlich
gesunken sind und die statistische Mindestgröße
von 1.000 Vollarbeitern mittlerweile nicht mehr erreicht
wird. Gleichzeitig waren erheblich gestiegene Leistungsaufwendungen
zu verzeichnen, von denen mehr als die Hälfte auf
Unfalllasten beruhen, denen kein beitragszahlendes Unternehmen
mehr gegenübersteht. Diese Entwicklungen sowie der
oben angesprochene Wegfall der Veränderungsmöglichkeit
nach Teil II Nr. 2 hätten wirtschaftlich und rechtlich
nicht mehr vertretbare Beitragssprünge für die
Mitgliedsunternehmen der bisherigen Gefahrtarifstelle
6 zur Folge gehabt. Im Sinne eines internen Solidarausgleichs
war daher die Zusammenlegung der Gefahrtarifstellen 1
und 6 geboten.
Entwicklung der Gefahrklassen / Beiträge
Abgesehen von der Gefahrtarifstelle 1 und der besonderen
Situation in der ehemaligen Gefahrtarifstelle 6 haben
sich bei allen anderen Gefahrtarifstellen die Belastungsverhältnisse
günstig entwickelt, so dass im Ergebnis die Gefahrklassen
rückläufig sind. Die Beitragsentwicklung im
Einzelnen ist derzeit noch nicht vorhersehbar. Sicher
ist, dass es für die Gefahrtarifstellen 3 (Holzzellstofffabriken)
und 5 (Holzschleifereien) zu deutlichen Entlastungen kommen
wird, und auch für die Gefahrtarifstelle für
den kaufmännischen und verwaltenden Teil ist von
einem reduzierten Beitrag auszugehen. Für die neu
strukturierte Gefahrtarifstelle 1 hat sich im Verhältnis
zur bisherigen Gefahrtarifstelle 1 im Rahmen einer Vergleichsberechnung
auf der Basis der Umlagedaten 2005 eine Beitragsanhebung
um ca. 1,7% ergeben. Ein genaues Bild lässt sich
erst mit der Umlagerechnung für 2007 zeichnen, die
im Frühjahr 2008 erfolgen wird.
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