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Mitgliedschaft und Beitrag - Gefahrtarif



Neuer Gefahrtarif 2007

Die Vertreterversammlung der Papiermacher-Berufsgenossenschaft (PMBG) hat in ihrer Sitzung am 17.11.2006 einen neuen Gefahrtarif beschlossen. Er ist ab dem Umlagejahr 2007 gültig.

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Gefahrtarifstellen
Gewerbszweige
Gefahrklassen
1
Papier-,Pappen,- und Faserplattenfabriken
10,0
2
nicht besetzt
3
Holzzellstofffabriken
4,0
4
nicht besetzt
5
Holzschleifereien
5,8
6
nicht besetzt
7
Kaufmännischer und verwaltender Teil des Unternehmens
1,2

Die PMBG ist gesetzlich verpflichtet, alle sechs Jahre einen neuen Gefahrtarif aufzustellen. Im Gefahrtarif werden die der Berufsgenossenschaft zugehörigen Unternehmenszweige in Gefahrtarifstellen mit den jeweiligen Gefahrklassen eingestuft. Aufwendungen aus Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten der letzten zehn Jahre werden erfasst und den in dieser Zeit gezahlten Entgelten gegenübergestellt. Unternehmenszweige mit einer größeren Anzahl von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten erhalten somit höhere Gefahrklassen, was sich - nach dem Verursacherprinzip - auf die Beitragsberechnung auswirkt. Fortgeführt wurde dabei das so genannte Eckwertsystem, in dem für die größte Gefahrtarifstelle 1 die Eckwertgefahrklasse 10,0 festgeschrieben und die übrigen Gefahrklassen rechnerisch hierzu ins Verhältnis gesetzt werden. Auf diese Weise wird die größtmögliche Kontinuität des Beitragsfußes erreicht. Der neue Gefahrtarif kommt erstmals bei der Umlage 2007 zur Anwendung, d. h. in den Beitragsbescheiden, die im Mai 2008 zugestellt werden. Bereits im Verlauf des Jahres 2007 werden den Mitgliedsunternehmen der Veranlagungsbescheid und ein Exemplar des Gefahrtarifs übersandt.

Keine Ausnahmeregelung mehr
Die gesetzliche Grundlage, in Einzelfällen bei abweichenden Betriebsverhältnissen die Gefahrklasse herauf- oder herabzusetzen, ist entfallen. Bisher war es möglich, in begründeten Ausnahmefällen eine Gefahrklassenveränderung um bis zu 30% vorzunehmen. Die entsprechende Bestimmung im Gefahrtarif (bisher Teil II Nr. 2) musste demnach gestrichen werden. Maßgebend sind zukünftig ausschließlich die errechneten Gefahrklassen.

Zusammensetzung des Gefahrtarifs
Die Zusammensetzung der Gefahrtarifstellen des neuen Gefahrtarifs ist gegenüber dem jetzigen Gefahrtarif insoweit abgeändert, als die bisherigen Gefahrtarifstellen 1 (Papier- und Pappenfabriken) und 6 (Faserplattenfabriken) zu einer neuen Gefahrtarifstelle 1 (Papier-, Pappen- und Faserplattenfabriken) zusammengelegt wurden. Grund hierfür ist, dass die Entgelte der Gefahrtarifstelle 6 im aktuellen Beobachtungszeitraum gegenüber der Vorperiode deutlich gesunken sind und die statistische Mindestgröße von 1.000 Vollarbeitern mittlerweile nicht mehr erreicht wird. Gleichzeitig waren erheblich gestiegene Leistungsaufwendungen zu verzeichnen, von denen mehr als die Hälfte auf Unfalllasten beruhen, denen kein beitragszahlendes Unternehmen mehr gegenübersteht. Diese Entwicklungen sowie der oben angesprochene Wegfall der Veränderungsmöglichkeit nach Teil II Nr. 2 hätten wirtschaftlich und rechtlich nicht mehr vertretbare Beitragssprünge für die Mitgliedsunternehmen der bisherigen Gefahrtarifstelle 6 zur Folge gehabt. Im Sinne eines internen Solidarausgleichs war daher die Zusammenlegung der Gefahrtarifstellen 1 und 6 geboten.

Entwicklung der Gefahrklassen / Beiträge
Abgesehen von der Gefahrtarifstelle 1 und der besonderen Situation in der ehemaligen Gefahrtarifstelle 6 haben sich bei allen anderen Gefahrtarifstellen die Belastungsverhältnisse günstig entwickelt, so dass im Ergebnis die Gefahrklassen rückläufig sind. Die Beitragsentwicklung im Einzelnen ist derzeit noch nicht vorhersehbar. Sicher ist, dass es für die Gefahrtarifstellen 3 (Holzzellstofffabriken) und 5 (Holzschleifereien) zu deutlichen Entlastungen kommen wird, und auch für die Gefahrtarifstelle für den kaufmännischen und verwaltenden Teil ist von einem reduzierten Beitrag auszugehen. Für die neu strukturierte Gefahrtarifstelle 1 hat sich im Verhältnis zur bisherigen Gefahrtarifstelle 1 im Rahmen einer Vergleichsberechnung auf der Basis der Umlagedaten 2005 eine Beitragsanhebung um ca. 1,7% ergeben. Ein genaues Bild lässt sich erst mit der Umlagerechnung für 2007 zeichnen, die im Frühjahr 2008 erfolgen wird.



 
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