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Mitgliedschaft und Beitrag - Fremdumlagen



Fremdumlagen sind die Ausgleichslast (Solidarbetrag für besonders belastete
Berufsgenossenschaften) und das Insolvenzgeld (im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, die damit Lohnausfälle bei Unternehmensinsolvenzen absichert).

Die Berufsgenossenschaft hat den gesetzlichen Auftrag, diese Beiträge einzuziehen.

Hinweis: Nach dem UVMG wird das Insolvenzgeld letztmalig für das Jahr 2008 durch die Berufsgenossenschaften erhoben. Mit Wirkung ab 01.01.2009 erfolgt der Einzug über die Krankenkassen.

Beitragssatz Ausgleichslast 2008:
0,26 € (auf 1.000 € Arbeitsentgelt)

Beitragssatz Insolvenzgeld 2008:
1,03 € (auf 1.000 € Arbeitsentgelt)



 
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