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Mitgliedschaft und Beitrag - Freiwillige Versicherung

 

Unternehmer und Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig tätig sind (unternehmerähnliche Personen), sind, anders als die in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Mitarbeiter, bei der BG RCI, Branche Papierherstellung und Ausrüstung, nicht pflichtversichert. Dies gilt insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit maßgeblichem Einfluss auf das Unternehmen (z.B. aufgrund einer Kapitalbeteiligung von mindestens 50% oder einer Sperrminorität oder der Tatsache, dass sie mit sich selbst Verträge abschließen können) sowie AG-Vorstandsmitglieder.

Sie haben aber die Möglichkeit, sich freiwillig mit dem gleichen Leistungsumfang zu versichern.

Dazu senden Sie uns bitte den "Antrag auf freiwillige Versicherung", der als Vordruck in der Unternehmensbeschreibung enthalten ist, ausgefüllt zurück.

Die Versicherungssumme kann beliebig zwischen derzeit (ab 01.01.2010) 18.396 EUR und 74.400 EUR (West) bzw. 15.624 EUR und 74.400 EUR (Ost) gewählt werden.

Die Höhe der Versicherungssumme entscheidet über die Höhe der Geldleistungen (z.B. Verletztengeld, Unfallrente). Sämtliche medizinische Leistungen, eventuell notwendige Maßnahmen der Berufshilfe und andere Sachleistungen sind dagegen von der Versicherungssumme unabhängig.

Die Versicherung beginnt mit dem Tag nach Eingang des schriftlichen Antrags bei der Berufsgenossenschaft.

Freiwillig versichern kann sich auch der im Unternehmen mitarbeitende Ehegatte des Unternehmers, falls er nicht bereits als Beschäftigter versichert ist.



 
Fahrer im Gabelstapler
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