Die Vertreterversammlung der früheren Papiermacher-Berufsgenossenschaft hat zum 01.01.2009 die Errichtung einer Auslandsversicherung als gemeinsame Einrichtung mit der früheren BG Chemie und den Partner-BGen der Verwaltungsgemeinschaft beschlossen. Mit der Fusion zur BG RCI führt diese die Auslandsversicherung fort. Sie steht den Unternehmen aller Branchen der BG RCI zu gleichen Bedingungen offen.
Im Zuge der zunehmenden Internationalisierung des Wirtschaftslebens wächst die Zahl der Fallgestaltungen, in denen auch bei großzügiger Auslegung der gesetzlichen Ausstrahlungsregelungen in Verbindung mit den bi- und multilateralen Sozialversicherungsabkommen kein Versicherungsschutz mehr besteht. So kann ein Verweilen des Arbeitnehmers über den grundsätzlich befristeten Entsendezeitraum hinaus notwendig sein oder es kann die Arbeitsaufnahme bei bzw. die (vorübergehende) Eingliederung in ein ausländisches Tochterunternehmen erforderlich werden mit der Folge, dass der Versicherungsschutz entfällt; dies betrifft insbesondere Nicht-Abkommensstaaten wie USA, China sowie verschiedene südamerikanische und osteuropäische Staaten.
Das SGB VII sieht die Möglichkeit zur Einrichtung einer Auslandsversicherung vor, an der sich die Unternehmen auf Antrag beteiligen können. Die Auslandsversicherung kommt in den Fällen zum Tragen, in denen Personen im Ausland nicht über die gesetzliche Pflichtversicherung des SGB VII abgedeckte Unfälle erleiden, z. B., wenn kein Entsendetatbestand gegeben ist bzw. über die für die übrigen Sozialversicherungszweige zuständige Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.
Die Auslandsversicherung wird ab dem 01.01.2010 durch das Kompetenz-Center der Abteilung Mitgliedschaft und Beitrag am Standort Heidelberg verwaltet. Grundlage für die Auslandsversicherung sind die „Richtlinien für die Auslandsversicherung“, die Sie unter www.bgchemie.de abrufen können. Ebenso finden Sie dort weitere Informationen in der Leitlinie „Auslandsbeziehungen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung“.
Wenn Sie ins Ausland entsandte Beschäftigte Ihres Unternehmens zur Auslandsversicherung anmelden möchten oder nicht sicher sind, ob solche Beschäftigte dem Versicherungsschutz unterliegen, können Sie auf der o.g. Internet-Seite ein Anmelde-Formular ausdrucken und an die BG RCI, Mitgliedschaft und Beitrag, Postfach 10 14 80, 69004 Heidelberg, oder an theresia.welker@bgrci.de senden. Sie erhalten dann eine Mitteilung, ob der Unfallversicherungsschutz nach deutschem Recht fortbesteht oder erst durch die Aufnahme in die Auslandsversicherung herbeigeführt werden kann. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die BG RCI, Branche Papierherstellung und Ausrüstung, Abteilung Mitgliedschaft und Beitrag, Mainz
(06131 785-364/-365), E-Mail: mitglied-papier@bgrci.de.
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