| Mitgliedschaft
und Beitrag - Anmeldeverfahren |
Jedes gewerbliche Unternehmen ist einer Berufsgenossenschaft
zuzuordnen. Wenn Sie ein Unternehmen eröffnen wollen, genügt
es zunächst, wenn Sie uns telefonisch, per Fax oder brieflich
folgende Angaben machen:
Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens;
Beginn der Unternehmenstätigkeit
(Zeitpunkt der Eröffnung des Unternehmens bzw.
Zeitpunkt, ab dem Sie vorbereitende
Arbeiten für das Unternehmen aufgenommen
haben);
Zahl der beschäftigten Mitarbeiter (ohne den
Unternehmer).
Sie erhalten dann von uns weitere Unterlagen für die
Anmeldung Ihres Unternehmens sowie über die gesetzliche
Unfallversicherung.
Noch einfacher ist es, wenn Sie uns die Unternehmensbeschreibung
zusenden.
Download des Formulars: Unternehmensbeschreibung
Von uns erhalten Sie dann den Zuständigkeitsbescheid (Mitgliedsschein)
sowie Veranlagungsbescheid (Einstufung Ihres Unternehmens
in eine Gefahrklasse).
Hinweis: Versicherungsschutz für Ihre Arbeitnehmer
besteht ab Aufnahme der Tätigkeit (also nicht erst ab
Anmeldung oder Zugang des Mitgliedsscheins).
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