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Arbeitsunfälle

Arbeitnehmer sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle versichert. Das gilt auch für Tätigkeiten, die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise
• Instandhaltung von Arbeitsgeräten
• Betriebssport
• Betriebsausflüge und -feiern

Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft durch eine Unfallanzeige gemeldet werden.

Meldepflichtige Arbeitsunfälle pro 1000 Vollarbeiter

Jahr
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2008
2008
Arbeitsunfälle
pro 1000 Vollarbeiter
51,4
52,8
55,6
47,9
42,8
37,9
33,7
32,0
31,1
29,3
30,1
32,8





Vollarbeiter:
Diese statistische Rechengröße (jährlich festgelegt vom Statistischen Bundesamt) dient zur Berechnung der Unfallquote. Ein Vollbeschäftigter entspricht der durchschnittlich von einer vollbeschäftigten Person in der gewerblichen Wirtschaft geleisteten Jahresarbeitszeit. Die Verwendung der Vollbeschäftigtenzahl ist vorteilhaft, da sie Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse, Kurzzeitbeschäftigungsverhältnisse sowie sonstige Arbeitsverhältnisse, aber auch Überstunden beinhaltet.
Unfallquote:
Zur Beurteilung des durchschnittlichen Unfallrisikos werden die Arbeitsunfälle auf je 1000 Vollbeschäftigte bezogen. Das Ergebnis dieser Rechnung wird als Unfallquote bezeichnet. Die Unfallquote liefert vergleichbare Angaben, unbeeinflusst von den Schwankungen der Beschäftigungszahlen innerhalb eines Gewerbezweiges.


 
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