| Arbeitsunfälle
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Arbeitnehmer sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen
gegen Unfälle versichert. Das gilt auch für Tätigkeiten,
die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise
Instandhaltung von Arbeitsgeräten
Betriebssport
Betriebsausflüge und -feiern
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von
mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen
Berufsgenossenschaft durch eine Unfallanzeige gemeldet
werden.
Meldepflichtige Arbeitsunfälle
pro 1000 Vollarbeiter

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Jahr
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1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2008 |
2008 |
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Arbeitsunfälle
pro 1000 Vollarbeiter
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51,4 |
52,8 |
55,6 |
47,9 |
42,8 |
37,9 |
33,7 |
32,0 |
31,1 |
29,3 |
30,1 |
32,8 |

Vollarbeiter:
Diese statistische Rechengröße (jährlich festgelegt vom
Statistischen Bundesamt) dient zur Berechnung der Unfallquote.
Ein Vollbeschäftigter entspricht der durchschnittlich von
einer vollbeschäftigten Person in der gewerblichen Wirtschaft
geleisteten Jahresarbeitszeit. Die Verwendung der Vollbeschäftigtenzahl
ist vorteilhaft, da sie Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse,
Kurzzeitbeschäftigungsverhältnisse sowie sonstige Arbeitsverhältnisse,
aber auch Überstunden beinhaltet.
Unfallquote:
Zur Beurteilung des durchschnittlichen Unfallrisikos werden
die Arbeitsunfälle auf je 1000 Vollbeschäftigte bezogen.
Das Ergebnis dieser Rechnung wird als Unfallquote bezeichnet.
Die Unfallquote liefert vergleichbare Angaben, unbeeinflusst
von den Schwankungen der Beschäftigungszahlen innerhalb
eines Gewerbezweiges. |