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  FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
   
Arbeitsunfall

Wann spricht man von einem Arbeitsunfall?

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit und auf Dienstwegen erleiden.

 

Zahlt die Berufsgenossenschaft auch Krankengeld?

Wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber abgelaufen ist, wird Ihnen von der Berufsgenossenschaft ein Verletztengeld gezahlt. Es ist das Krankengeld der Berufsgenossenschaften, wird aber von den Krankenkassen ausgezahlt. Es beträgt 80 Prozent des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts, darf aber nicht höher sein als das regelmäßige Nettoentgelt. Abgezogen davon werden dann noch die Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

 

Zahlt die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall auch entstandene Sachschäden?

Die Berufsgenossenschaften treten für Gesundheitsschädigungen oder Beschädigungen von Hilfsmitteln ein. So wird zum Beispiel eine Brille ersetzt.

 

Wann zahlt die Berufsgenossenschaft eine Rente?

Wenn nach Abschluss aller Reha-Maßnahmen eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent besteht, zahlen die Berufsgenossenschaften eine Verletztenrente. Sie richtet sich nach dem letzten Jahresbruttoverdienst, von diesem Betrag zwei Drittel – das ist eine Vollrente. Davon wiederum errechnen sich die Teilrenten. Sterben Versicherte in Folge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, werden Hinterbliebenenrente und Sterbegeld an den überlebenden Ehegatten und die Waisen gewährt.

 

Was ist zu tun, wenn sich nach einem schweren Arbeitsunfall, für den bereits eine Rente gezahlt wird, der Gesundheitszustand des Unfallverletzten verschlechtert?

Der Unfallverletzte sollte unverzüglich einen Verschlimmerungsantrag stellen. Gegebenenfalls wird ein neues ärztliches Gutachten erstellt, so dass es möglicherweise zu einer höheren Rentenzahlung kommt. Frage: Wie lange wird eine Unfallrente gezahlt? Antwort: Wenn nach Abschluss der Heilbehandlung festgestellt wird, dass eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent vorliegt, wird eine Verletztenrente gezahlt. Die Grundlage der Berechnung ist der letzte Jahresarbeitsverdienst. Die Vollrente beträgt zwei Drittel dieses Verdienstes, die Verletztenteilrente entspricht dem jeweiligen Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die Rente wird bei Fortdauer der Minderung der Erwerbsfähigkeit bis zum Lebensende in voller Höhe gezahlt, d.h. auch über das 65. Lebensjahr hinaus. In bestimmten Fällen kann es allerdings sein, dass die Altersrente gekürzt wird. Auskünfte dazu erteilen die Rentenversicherungsträger.

   


 
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