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FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten |
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Arbeitsunfall
Wann spricht man von einem Arbeitsunfall?
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Arbeitnehmer
bei ihrer Arbeit und auf Dienstwegen erleiden.
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Zahlt die Berufsgenossenschaft auch Krankengeld?
Wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber abgelaufen
ist, wird Ihnen von der Berufsgenossenschaft ein Verletztengeld
gezahlt. Es ist das Krankengeld der Berufsgenossenschaften,
wird aber von den Krankenkassen ausgezahlt. Es beträgt
80 Prozent des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts,
darf aber nicht höher sein als das regelmäßige
Nettoentgelt. Abgezogen davon werden dann noch die Beitragsanteile
zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
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Zahlt die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall
auch entstandene Sachschäden?
Die Berufsgenossenschaften treten für Gesundheitsschädigungen
oder Beschädigungen von Hilfsmitteln ein. So wird
zum Beispiel eine Brille ersetzt.
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Wann zahlt die Berufsgenossenschaft eine Rente?
Wenn nach Abschluss aller Reha-Maßnahmen eine andauernde
Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20
Prozent besteht, zahlen die Berufsgenossenschaften eine
Verletztenrente. Sie richtet sich nach dem letzten Jahresbruttoverdienst,
von diesem Betrag zwei Drittel das ist eine Vollrente.
Davon wiederum errechnen sich die Teilrenten. Sterben
Versicherte in Folge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten,
werden Hinterbliebenenrente und Sterbegeld an den überlebenden
Ehegatten und die Waisen gewährt.
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Was ist zu tun, wenn sich nach einem schweren Arbeitsunfall,
für den bereits eine Rente gezahlt wird, der Gesundheitszustand
des Unfallverletzten verschlechtert?
Der Unfallverletzte sollte unverzüglich einen Verschlimmerungsantrag
stellen. Gegebenenfalls wird ein neues ärztliches
Gutachten erstellt, so dass es möglicherweise zu
einer höheren Rentenzahlung kommt. Frage: Wie lange
wird eine Unfallrente gezahlt? Antwort: Wenn nach Abschluss
der Heilbehandlung festgestellt wird, dass eine dauerhafte
Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20
Prozent vorliegt, wird eine Verletztenrente gezahlt. Die
Grundlage der Berechnung ist der letzte Jahresarbeitsverdienst.
Die Vollrente beträgt zwei Drittel dieses Verdienstes,
die Verletztenteilrente entspricht dem jeweiligen Grad
der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die Rente wird
bei Fortdauer der Minderung der Erwerbsfähigkeit
bis zum Lebensende in voller Höhe gezahlt, d.h. auch
über das 65. Lebensjahr hinaus. In bestimmten Fällen
kann es allerdings sein, dass die Altersrente gekürzt
wird. Auskünfte dazu erteilen die Rentenversicherungsträger.
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