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FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten |
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Allgemeiner Versicherungsschutz
Was muss ich tun, um mich als Arbeitnehmer bei einer
Berufsgenossenschaft zu versichern?
Sie müssen gar nichts tun. Jeder, der in einem Arbeits-,
Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft
Gesetzes versichert. Der Versicherungsschutz besteht ohne
Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand und
Lohn.
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Wie hoch sind für mich als Arbeitnehmer die Beiträge?
Anders als in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung
werden die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
allein von den Unternehmen gezahlt.
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Auf was erstreckt sich der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Arbeits- und
Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
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Wer ist für den Arbeitsschutz in den Betrieben
verantwortlich?
Für den Arbeitsschutz, d.h. für Sicherheit
und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit ist
ausschließlich der Arbeitgeber verantwortlich. Die
Berufsgenossenschaften beraten ihn in Fragen des Arbeitsschutzes
und prüfen, ob die notwendigen Arbeitsschutzvorschriften
eingehalten werden.
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Sind Arbeitnehmer auch versichert, wenn die Arbeitgeber
keine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
entrichten?
Ja, der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht
darauf, ob der Betrieb die Beiträge zu einer Berufsgenossenschaft
gezahlt hat.
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Zahlt die Berufsgenossenschaft auch Schmerzensgeld?
Nein, das sieht der Gesetzgeber nicht vor.
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Stehen 400-Euro-Kräfte unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung?
Selbstverständlich sind diese Arbeitsverhältnisse
auch versichert. Das gilt auch für Nebenjobs.
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Mein Betrieb ist bei der Berufsgenossenschaft angemeldet.
Nun habe ich eine Aushilfe eingestellt. Ändert sich
dadurch etwas für mich?
Wird von Ihnen Personal eingestellt, brauchen Sie dies
nicht in jedem einzelnen Fall bei der Berufsgenossenschaft
anzuzeigen. Die Beschäftigten, ob auf Dauer oder
nur kurzfristig eingestellt, müssen aber im jährlichen
Entgeltnachweis aufgeführt werden. Die Entgelte dieser
Beschäftigten werden bei der nächsten Beitragsberechnung
berücksichtigt.
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Bin ich als Selbstständiger auch in der gesetzlichen
Unfallversicherung versichert?
Nicht automatisch. Bei manchen Unfallversicherungsträgern
sind Unternehmer (und ihre im Unternehmen mitarbeitenden
Ehegatten) kraft Gesetz oder Satzung versichert. Bei anderen
können sie sich freiwillig versichern.
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