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  FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
   


Allgemeiner Versicherungsschutz

Was muss ich tun, um mich als Arbeitnehmer bei einer Berufsgenossenschaft zu versichern?

Sie müssen gar nichts tun. Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert. Der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand und Lohn.

 

Wie hoch sind für mich als Arbeitnehmer die Beiträge?

Anders als in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung werden die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung allein von den Unternehmen gezahlt.

 

Auf was erstreckt sich der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.

 

Wer ist für den Arbeitsschutz in den Betrieben verantwortlich?

Für den Arbeitsschutz, d.h. für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit ist ausschließlich der Arbeitgeber verantwortlich. Die Berufsgenossenschaften beraten ihn in Fragen des Arbeitsschutzes und prüfen, ob die notwendigen Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden.

 

Sind Arbeitnehmer auch versichert, wenn die Arbeitgeber keine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung entrichten?

Ja, der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht darauf, ob der Betrieb die Beiträge zu einer Berufsgenossenschaft gezahlt hat.

 

Zahlt die Berufsgenossenschaft auch Schmerzensgeld?

Nein, das sieht der Gesetzgeber nicht vor.

 

Stehen 400-Euro-Kräfte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?

Selbstverständlich sind diese Arbeitsverhältnisse auch versichert. Das gilt auch für Nebenjobs.

 

Mein Betrieb ist bei der Berufsgenossenschaft angemeldet. Nun habe ich eine Aushilfe eingestellt. Ändert sich dadurch etwas für mich?

Wird von Ihnen Personal eingestellt, brauchen Sie dies nicht in jedem einzelnen Fall bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Die Beschäftigten, ob auf Dauer oder nur kurzfristig eingestellt, müssen aber im jährlichen Entgeltnachweis aufgeführt werden. Die Entgelte dieser Beschäftigten werden bei der nächsten Beitragsberechnung berücksichtigt.

 

Bin ich als Selbstständiger auch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert?

Nicht automatisch. Bei manchen Unfallversicherungsträgern sind Unternehmer (und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten) kraft Gesetz oder Satzung versichert. Bei anderen können sie sich freiwillig versichern.

   


 
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