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| Die
neue Unfallanzeige - einige Tipps zum Ausfüllen |
Mit einer aktualisierten Unfallversicherungs-Anzeigenverordnung
- UVAV hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
die Unfallanzeige-Formulare geändert. Die neuen Formulare
sind ab dem 01. August 2002 zu verwenden.
Weniger Bürokratie - mehr Übersicht
Die neuen Formulare sind weiß und gelten ab sofort; eine
Übergangsfrist besteht nicht. Sie erhalten die Formulare
wie bisher auf Anforderung oder können sie als PDF-Datei
herunterladen. Wir hoffen, dass durch die neue Unfallanzeige
ein weiteres Stück Bürokratie zur Seite geräumt werden
konnte. Gut ein Drittel der Einzelfragen konnte entfallen;
dadurch wird das Ausfüllen der Unfallanzeige vereinfacht.
Sorgsam ausfüllen hilft Zeit sparen
Wir möchten Sie bitten, die Anzeige sorgsam auszufüllen.
Nur so können Nachfragen vermieden werden und die neue
Unfallanzeige kann ihre vereinfachende Wirkung voll entfalten.
Auf einen Punkt wollen wir Sie besonders hinweisen.
Feld 17
In Feld 17 (Ausführliche Beschreibung des Unfallhergangs)
dürfen folgende Angaben nicht fehlen:
Wo fand der Unfall statt (z.B. Büro, Schlosserei, Verpackung,
Stoffaufbereitung etc.)?
Welche Tätigkeit übte der/die Verletzte aus?
An welcher Maschine ereignete sich der Unfall?
Mit welchem Werkzeug?
Durch welchen Umstand (beugte sich zu weit über die
Leiter, etc)?
Sollte der Platz auf der Unfallanzeige nicht ausreichen,
kann natürlich noch ein Blatt beigelegt werden. Weitere
Hinweise zum Ausfüllen können in den Erläuterungen nachgelesen
werden. Von der ausführlichen Schilderung des Unfallherganges
hängt es ab, ob die Unfallanzeige zügig bearbeitet werden
kann.
Weitere Neuerungen
Noch einige Neuerungen sind zu beachten:
So müssen Unternehmer beispielsweise zukünftig die
Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt
über jede Unfallanzeige unterrichten,
die Unfallanzeige ist nicht mehr vom Sicherheitsbeauftragten
mit zu unterzeichenen und
die Versicherten haben das Recht eine Kopie der Anzeige
zu erhalten. Darauf muss der Unternehmer die Versicherten
hinweisen.
Auch in Zukunft werden die Berufsgenossenschaften daran
arbeiten, bürokratische Schwellen abzubauen.
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